Wer verordnet logo­pädische Therapien?

Logopädische Therapien sind Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.

Die Therapien kann von Allgemeinmedizinern, HNO-Ärzten, Phoniatern und Pädaudiologen, Kinderärzten, Kieferorthopäden und Neurologen per Rezept verordnet werden.

Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist zuzahlungsfrei.

Heilmittelverordnung

Wichtige Hinweise
zu Gebühren und Termin-Absagen

Terminabsagen / Ausfallgebühr

Unsere Praxis arbeitet nach einem Bestellsystem. Die vereinbarten Termine sind ausschließlich für Sie reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Absage, spätestens 24 Stunden vorher.
Bei nicht rechtzeitig abgesagten oder versäumten Terminen behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höher der vereinbarten Vergütung der Behandlung zu berechnen.

Da der Termin kurzfristig meist nicht neu vergeben werden kann, ist diese Regelung notwendig.

Bitte beachten Sie:
Die Ausfallgebühr wird in der Regeln von Krankenkassen, privaten Versicherungen oder Beihilfestellen nicht erstattet und ist daher vom Patienten selbst zu tragen.

Vielen Dank für Ihre Verständnis.

Abrechnung logopädischer Leistungen

Die Abrechnung unserer logopädischen Leistungen für Privat- und Beihilfepatienten erfolgt auf der Grundlage der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh)

Bitte beachten Sie:
Die Erstattung für private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kann je nach Tarif unterschiedlich ausfallen. Ein möglicher Differenzbetrag zwischen Rechnung und Erstattung ist vom Patienten selbst zu tragen.

Selbstverständlich informieren wir Sie bei Fragen gern vor Beginn der Behandlung über die zu erwartenden Kosten.